Betriebe

Sie möchten Ihre Auszubildenden, jungen Fachkräfte oder Ausbilder/Innen gefördert ins Ausland entsenden?

Hier finden Sie nicht nur überzeugende Argumente für eine solche Entsendung, sondern auch hilfreiche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Für weitere Informationen sowie eine persönliche Beratung stehen die Berater/-innen in Ihrer Region sehr gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Vorteile

Ein beruflicher Auslandsaufenthalt lohnt sich!

Sie verschaffen sich somit wertvolle Wettbewerbsvorteile, auch als überwiegend regional tätiger Betrieb!

Unser Angebot für Sie

Wir, das Team der Mobilitätsberatung, informiert und berät Sie über berufliche Auslandsaufenthalte für Ihre Auszubildende in Europa, während und nach der Ausbildung (für junge Fachkräfte).
Wir planen und realisieren mit Ihnen gemeinsam Auslandspraktika in den passenden Berufsfeldern. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie bzw. Ihre Auszubildenden durch von uns beantragte Fördermittel (Stipendien).

Wir entsenden Ihre Auszubildende und junge Fachkräfte (1 Jahr) individuell/einzeln und in organisierten Gruppen.

Formalitäten

Der rechtliche Rahmen und die Sicherheit im Ausland, sind für Sie und Ihre Auszubildenden wichtig!

Rechtliche Grundlage

Das 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz stärkt die Bedeutung internationaler Mobilität in der Berufsausbildung:

„Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten." (BBiG, § 2 Abs. 3)

Das Auslandspraktikum ist bei der zuständigen Kammer anzuzeigen. Ab einer Praktikumsdauer von mehr als 8 Wochen ist ein Ausbildungsplan mit der Ausbildungsberatung abzustimmen (§ 76 Abs. 3 BBiG).

Versicherung

  • Im Ausland bleibt der Sozialversicherungsschutz grundsätzlich bestehen. Die Arbeitnehmer*innen müssen ihre zuständige Krankenkasse hierfür über den Auslandsaufenthalt informieren. Für Länder, in denen EU-Recht gilt, ist eine A1-Bescheinigung zu Beantragen.
  • Die Berufsgenossenschaft muss bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt informiert werden. Kommt es zu einem Unfall während des Auslandsaufenthaltes im Praktikumsbetrieb, ist wie bei einem Arbeitsunfall im regulären Betrieb die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig und umgehend darüber zu informieren. Daher ist es besonders wichtig, dass für das Auslandspraktikum kein Urlaub genommen bzw. erteilt wurde. Nur so besteht ein ausreichender Versicherungsschutz!
  • Zusätzlich muss eine Kranken-, Unfall-, Privathaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung für die Auszubildenden oder Facharbeiter*innen abgeschlossen werden. Diese gibt es als Versicherungspakete bei entsprechenden Anbietern und kosten etwas mehr als 1 Euro pro Tag. Die Krankenkassenkarten gelten innerhalb Europas. Die Situation für Länder außerhalb der EU müssen im Einzelfall geklärt werden, dies betrifft z. B. die Schweiz und Großbritannien.

Freistellung vom Berufsschulunterricht

Unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen die Auszubildenden eine Freistellung vom Berufsschulunterricht beantragen. Im Ausland braucht keine vergleichbare Berufsschule besucht werden. Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden. Viele Berufsschulen bieten bereits E-Learning-Programme für solche Fälle an.

FAQ

Welche Dauer hat ein beruflicher Auslandsaufenthalt?

Die meisten Förderprogramme sehen eine Mindestaufenthaltszeit vor. Diese beträgt für Auszubildende und Fachkräfte (bis zu 12 Monate nach der Ausbildung) in der Regel 2 Wochen. Wir empfehlen jedoch einen Mindestaufenthalt von 3 Wochen. Die maximale Dauer eines Auslandsaufenthaltes beträgt laut Berufsbildungsgesetz für Auszubildende ein Viertel der Ausbildungszeit.
Insgesamt kann die Förderdauer für eine Person 12 Monate betragen, d. h. wenn Du z. B. während Deiner Ausbildung zweimal für 4 Wochen im Ausland warst, hast Du nach Ausbildungsende als junge Fachkraft noch 10 Monate Anspruch auf eine Förderung.

Hospitationen von Ausbilder*innen dauern in der Regel 1 bis 2 Wochen.

In welchen Zielländern kann ein beruflicher Auslandsaufenthalt stattfinden?

Prinzipiell können berufliche Auslandsaufenthalte in jedem Land stattfinden. Die meisten Förderprogramme gelten jedoch für die 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Nord-Mazedonien, Serbien und die Türkei.

Welche Kosten kommen auf den Betrieb zu?

Ihr Betrieb ist nicht verpflichtet, Kosten für den Auslandsaufenthalt zu übernehmen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Eine wertvolle Unterstützung können Sie aber durch die Freistellung Ihres/Ihrer Mitarbeiter*in leisten.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Die Förderung schließt eine sprachliche und interkulturelle Vorbereitung der Teilnehmer*innen sowie länderabhängige Pauschalzuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten ein. Die genaue Höhe ist abhängig vom jeweiligen Land und Programm. Betriebe müssen keine Anträge für die Fördergelder stellen. Diese Aufgabe übernimmt die Mobilitätsberatung für Sie.

Was ist mit der Vergütung und Freistellung ?

Während des Auslandsaufenthaltes wird die Vergütung an die Auszubildenden bzw. die jungen Fachkräfte regulär weitergezahlt. Für eine Entsendung ist eine Freistellung durch den Betrieb eine Voraussetzung. Aus Versicherungsgründen darf für das Auslandspraktikum keine Urlaubszeit angerechnet werden. Es handelt sich um eine berufliche Mobilität mit regulärer Arbeitszeit.

Gibt es einen rechtlichen Rahmen?

Seit 2005 ist durch das Berufsbildungsgesetz Rechtssicherheit gegeben: Bis zu einem Viertel der Ausbildung kann im Ausland absolviert werden.
Bei Auslandsaufenthalten über 8 Wochen müssen Inhalte mit den zuständigen Ausbildungsberater*innen an der jeweiligen Kammer abgestimmt werden.

Wie kann ein Betrieb im Ausland gefunden werden?

Bei der Suche nach einem ausländischen Betrieb gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie z. B.: geschäftliche und persönliche Kontakte, Niederlassungen oder Dependancen, ausländische Kammern, Verbände und Innungen, schulische Einrichtungen, Städtepartnerschaften und natürlich das Internet.

Gerne ist Ihnen auch das Team der Mobilitätsberatung der hessischen Wirtschaft bei der Akquise von Partnern im Ausland behilflich. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!

Wie ist das mit der Versicherung?

Die Sozialversicherungen laufen regulär weiter. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Kranken-, Unfall-, Privathaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes abzuschließen.

Wie kann der Auslandsaufenthalt dokumentiert werden?

Das Berichtsheft ist während des beruflichen Auslandsaufenthaltes weiter zu führen.

Findet ein Gegenbesuch statt?

Dies ist abhängig vom Programm. Bei bilateralen Austauschmaßnahmen ist in der Regel ein Gegenbesuch vorgesehen, bei individuellen Entsendungen hingegen eher die Ausnahme.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen beruflichen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung?

Für einen berufsbezogenen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung empfiehlt sich die Zeit nach der Zwischenprüfung, da dann einerseits fundierte Fachkenntnisse bestehen und andererseits noch ausreichend Zeit bis zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung gegeben ist.

Welche Stellen müssen über den Auslandsaufenthalt informiert werden?

Der Auslandsaufenthalt muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
Bei Auslandsaufenthalten während der Ausbildung muss die Berufsschule ihr Einverständnis geben. Außerdem ist bei Aufenthalten immer die zuständige Kammer darüber zu informieren.
Bei Aufenthalten über 4 Wochen müssen die Inhalte mit den Ausbildungsberatern abgestimmt werden.

Wie kann der Arbeitsausfall Ihrer auszubildenden Mitarbeiter*innen kompensiert werden?

Bedenken Sie, welche Vorteile berufsbezogene Auslandsaufenthalte Ihrer auszubildenden Mitarbeiter*innen für Ihren Betrieb haben und wählen Sie gemeinsam den Zeitraum so aus, dass der betriebliche Ablauf möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Für weitere Informationen sowie eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Berater*innen in Ihrer Region sehr gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Film: Ein Unternehmen berichtet

Die Firma Diatest aus Darmstadt, ein Hersteller von Bohrungsmessgeräten und messtechnischen Komplettlösungen, hat schon mehrere Auszubildende während der Berufsausbildung ins Ausland ensendet. Hier berichten die Geschäftsführer, warum das eine gute Sache ist und sowohl die Auszubildenden als auch das Unternehmen davon profitieren.

Hier geht es zum Film!

 

Vom Nutzen beruflicher Auslandsaufenthalte sind unsere Handwerkbetriebe Bruno Spohner Schlosserei und Metallbau GmbH und Diatest Hermann Költgen GmbH schon lange überzeugt. Beide Betriebe entsenden regelmäßig ihre Auszubildenden ins europäische Ausland und in die USA.

Hier geht es zum Film!

 

Gefördert von der Europäischen Union und aus Mitteln des Landes Hessen